Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsvereinbarung haben Sie mit
Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen.
Sofern Sie keine anderen Vereinbarungen (AGB's) mit Ihrem Beherbergungsbetrieb
geschlossen haben, gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem
BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen
Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA Beherbergungsvertrag
§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) bestellt und zugesagt worden ist.
§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (der Ferienwohnung) dem Gast Schadenersatz zu leisten.
§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten bezahlen. Bei Nichtanreise fallen 90% des Buchungspreises an !
§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers (der Ferienwohnung) hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort